Die Stadt Regensburg hat eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung) erlassen. In der Präambel der Satzung heißt es, dass durch die Eintragung der Altstadt von Regensburg in die von der UNESCO geführte Liste der Welterbestätten sich die Bundesrepublik Deutschland vor der Staatengemeinschaft verpflichtet hat, dem Schutz und der Pflege des Denkmalbestandes hohe Priorität einzuräumen. Damit sei die Bewahrung und bauliche Pflege des Stadtbildes der Altstadt von Regensburg ein städtebauliches, denkmalpflegerisches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von besonderem Rang und steht im öffentlichen Interesse.
So verlange das in Jahrhunderten gewachsene Stadtensemble in seiner heutigen Erscheinungsform bei seiner baulichen Fortentwicklung Rücksicht auf die gewachsenen Stadtstrukturen, auf den historischen Baubestand einschließlich seiner Maßstäblichkeit, auf ortsbezogene Gestaltungsmerkmale und überkommene Gestaltungsprinzipien, die das eigenständige Wesen und die Atmosphäre dieser Stadt geprägt haben
auch künftig prägen sollen.
Ferner sollen Neubaumaßnahmen und bauliche Veränderungen in Zukunft besonders sensibel und qualitätvoll entwickelt und dem hohen gestalterischen Niveau des Altstadtensembles gerecht werden.
Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg
(Altstadtschutzsatzung) vom 4. 12. 20077